Vollzeitpflege
Fachpflegestelle und Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII
Familiennah. Professionell begleitet. Kinderschutz im Alltag.
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII bedeutet Betreuung und Förderung eines jungen Menschen in einem familienbezogenen Rahmen. In unserer Abteilung Kinder- und Jugendhilfe verstehen wir „Fachpflegestellen“ als kommunal anerkannte Pflegepersonen (Pflegeerlaubnis/Eignung durch das zuständige Jugendamt), die jungen Menschen ein stabiles Zuhause bieten und dabei professionell begleitet werden.
Besonderheiten: a) 35 a i. V. § 33 SGB VIII
Die Betreuung erfolgt als Vollzeitpflege im Rahmen einer individualisierten Hilfe gemäß § 35a SGB VIII. Sie stellt keine Maßnahme der öffentlichen Jugendhilfe nach § 33 SGB VIII dar und bedarf keiner kommunalen Anerkennung durch das Jugendamt.
Weiterführende Informationen/Links:
- Rechtsgutachten DIJuF (11.10.2023) – Betreuung in Erziehungsstellen/Abgrenzungen: [Link]
- Wissenschaftlicher Dienst Bundestag – Vollzeitpflege & Inobhutnahme: [Link]
Familienhaushalt oder Einrichtung
Warum für Fachpflegestellen keine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII erforderlich ist
Unsere Fachpflegestellen sind Vollzeitpflege im privaten Haushalt (§ 33 SGB VIII). Sie sind keine Einrichtung im Sinne der §§ 45/45a SGB VIII. Deshalb wird in diesem Bereich durch uns keine betriebserlaubnispflichtige Einrichtung betrieben.
Wichtig zur fachlichen Einordnung:
- Fallführung, Hilfeplanung und Aufnahmeentscheidung liegen beim zuständigen Jugendamt.
- Die Fachpflegestelle bleibt ein Familienhaushalt, kein stationäres Einrichtungssetting.
- Sollte im Einzelfall eine einrichtungsähnliche Ausgestaltung diskutiert werden (z.B. besondere Organisationsform/Strukturen), wird dies vorab mit Jugendamt/Landesjugendamt fachlich geklärt.
Link-Feld (falls ihr das als kurze Abgrenzungsseite/FAQ anbietet):
- FAQ Abgrenzung §33 vs. §45/45a: [Link]
Leistungen zum Unterhalt und Aufwand nach § 39 SGB VIII
Sachaufwand, Pflege und Erziehung bedarfsgerecht und nachvollziehbar
Die laufenden Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen u.a. den Sachaufwand sowie die Aufwendungen für Pflege und Erziehung (§ 39 SGB VIII). Bei erhöhten Bedarfen und komplexen Unterstützungslagen ist es entscheidend, dass Leistungen am tatsächlichen Bedarf und am realen Aufwand orientiert werden.
Unser Ansatz (ohne Pauschalformeln):
Wir arbeiten nicht mit einer pauschalen „Lohnausgleichsberechnung“ oder TVöD-Anlehnung. Stattdessen erstellen wir individuelle Kostenkalkulationen, die sich an folgenden Punkten orientieren:
- Bedarfslage des jungen Menschen (z.B. Entwicklungsstand, Teilhabebedarf, Krisendynamik)
- tatsächlicher pädagogischer Arbeitsaufwand im Alltag
- erforderliche Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen (Krisenwege, Begleitung, Abstimmung)
- Zielplanung und Überprüfung im Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII)
Die Kalkulation erfolgt transparent, wird im Rahmen der Hilfeplanung überprüft und bei veränderter Bedarfslage angepasst (nach oben oder unten, je nach tatsächlicher Situation).
Weiterführende Hinweise/Links:
- Empfehlungen Deutscher Verein (z.B. Pauschalen/Orientierungshilfen): [Link]
Kontinuierliche Begleitung und Qualitätssicherung
Fachberatung, Fachaufsicht, Fortbildung und Krisenfähigkeit
Der Träger stellt die kontinuierliche Begleitung der Fachpflegestellen sicher. Dies erfolgt durch:
- regelmäßige Fachberatung (pädagogisch und organisatorisch)
- regionale pädagogische Fachaufsicht zur Qualitätssicherung
- Fort- und Weiterbildungen (intern/extern)
- Krisenbegleitung und handlungsfähige Schutz- und Deeskalationswege
- Teilnahme und Unterstützung bei Hilfeplangesprächen nach § 36 SGB VIII
Ziel ist eine verlässliche, fachlich fundierte Betreuung im Sinne des Kindeswohls und der vereinbarten Hilfeziele.
Downloads/Links:
- Tätigkeits- und Leistungsprofil Fachberatung: [Link]
- Tätigkeits- und Leistungsprofil Regionale Fachaufsicht: [Link]
- Schutzkonzept & Krisenwege: [Link]
Eignungsprüfung und Zuständigkeiten
Klare Rollen: Jugendamt prüft, wir begleiten
Die Eignungsfeststellung und Anerkennung von Pflegepersonen/Fachpflegestellen erfolgt ausschließlich durch das zuständige Jugendamt (z.B. Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII, je nach Konstellation). Eine eigenständige hoheitliche Eignungsprüfung durch uns findet nicht statt.
Wir orientieren uns an dem Grundsatz, dass Auswahl, Anerkennung, Aufnahmeentscheidung, Fallführung und Hilfeplanung in der Verantwortung des öffentlichen Trägers liegen. Unsere Aufgabe ist die fachliche Begleitung, Qualitätssicherung und Krisenfähigkeit im abgestimmten Rahmen.
Link-Feld:
- Abnahmeverfahren: [Link]
- Aufnahmeverfahren Fachpflegestelle (Anbindung an den Träger, ohne JA-Eignungsprüfung zu ersetzen): [Link]
- Belegungsverfahren Fachpflegestelle (Anfrage bis Start): [Link]
Sozialgesetzbücher – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und Teilhabe (SGB IX)
Unsere pädagogische, organisatorische und rechtliche Arbeit in der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Budo Club Vier Tore Neubrandenburg e.V. erfolgt auf Grundlage des Sozialgesetzbuches, insbesondere:
- SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
- SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe), soweit im Einzelfall relevant
Relevante Regelungen aus dem SGB VIII (Auswahl)
- § 1, § 8, § 8a, § 9a
- §§ 27–35a (HzE/Eingliederungshilfe)
- § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- § 35 a Absatz 2 Nummer 3 und 4
- § 36 (Hilfeplanverfahren)
- § 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
- § 41 (junge Volljährige)
- § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
- § 45/45a (Einrichtungen, für uns relevant zur Abgrenzung/Kooperationskontext)
- §§ 78a–78g (Vereinbarungen, je nach Leistungsform)
- § 86 (Zuständigkeit)
Ergänzende Regelungen nach SGB IX (Teilhabe)
Für junge Menschen mit (drohender) Behinderung und bei Schnittstellen Jugendhilfe/Eingliederungshilfe beziehen wir u.a. ein:
- § 113 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX (soziale Teilhabe/Assistenz)
- § 113 Abs. 3 SGB IX (lebensweltorientiert, personenzentriert)
- § 78 SGB IX i.V.m. § 113 SGB IX (Assistenzleistungen, Ausgestaltung/Qualität)
- Teilhabe & Assistenz SGB IX – unser Schwerpunkt
Informationen und Downloads
- Profilbeschreibung Fachpflegestelle: [Link]
- Aufnahmeverfahren Fachpflegestelle: [Link]
- Abnahmeverfahren Fachpflegestelle: [Link]
- Belegungsverfahren Fachpflegestelle: [Link]
- Qualitätsrichtlinien/Standards: [Link]
- Schutzkonzept: [Link]
- Datenschutz/Schweigepflicht (Downloads): [Datenschutz, Schweigepflichtsentbindung]
Kontakt
Sie sind Jugendamt/ASD, Kommune, Fachpflegestelle (nach § 37 beraten und unterstützt werden) oder pädagogische Fachkraft mit langjähriger Berufserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe des SGB VIII und möchten eine Anfrage stellen oder eine Kooperation besprechen.